AGB
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
AGB´s
der Fa. Heininger Telekommunikation Kleinlaudenbacherstr.5 63828 Kleinkahl Inh.
Heininger Timo
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.
S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten
wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen in Form, Farbe und/oder
Gewicht sowie Anpassung der Ware entsprechend dem technischen Fortschritt
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt,
Vertragsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder durch
Dritte durchführen zu lassen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Auslieferung
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern
behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-
und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im
Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt ist.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu
widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform
oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung
trägt der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten Ware.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
1. Ist dem Verbraucher das Recht, die Ware zurückzugeben, vertraglich eingeräumt
worden, so ist die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben.
Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware
nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt
werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der
Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
Ware.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
III. Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu
widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform
oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu
liefern.
3. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung
des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket
versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, es sei
denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf
die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über
die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr
als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste
vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den
Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer
hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir
uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung und Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf
den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Systeme wird kein Eigentum am
System erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Systeme bleiben
Eigentum des entsprechenden Herstellers. Die Nutzung eines Systems darf nur auf
einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Jedes System hat eine vom
Softwarehersteller ausgegebene Serien- oder Wartungsnummer, die auf der Rechnung
vermerkt ist und sollte bei Wiederverkauf ebenfalls auf der Rechnung vermerkt
sein.
5. Kopien der Systeme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Datenträger
sind dem Käufer nicht gestattet. Ausgenommen sind Kopien, welche der Käufer zu
Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Die Kopien dürfen nicht an
Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Käufer nur dann verwendet werden,
wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar
ist.
6. Der Käufer verpflichtet sich, unsere Systeme und den Originaldatenträger
Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu
machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder
Tochtergesellschaften. Ausgeschlossen ist auch die Kopie des Systems ganz oder
auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb des
Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Eine
Verletzung dieser Bestimmung berechtigt di Fa. Heininger-TK vom Käufer eine
Konventionalstrafe von 5.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern,
unbeschadet des Rechts, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend machen zu
können.
7. Unberührt davon bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie
Schadensersatzansprüche gegen den Erwerber.
8. Für die Handbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen
bezüglich Kopie und Weitergabe, einschließlich der Konventionalstrafe.
9. Hat der Käufer das System oder den Systemdatenträger zum Wiederverkauf
erworben, so ist es ihm nicht gestattet, das System ganz oder teilweise zu
kopieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
10. Der Wiederverkäufer darf Systeme nur unter den gleichen Bedingungen, wie
sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Fa. Heininger-TK
normiert sind, an Dritte übergeben. Die von Dritten bei Verletzung zu zahlende
Konventionalstrafe fällt zu 100% an den Wiederverkäufer.
11. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den
Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die bestellten Leistungen erfüllen
oder beinhalten, und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von
der Fa. Heininger-TK für den Besteller zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere
handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen.
12. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.
Erfolgt Rücknahme im Einzelfalle nach vorheriger Vereinbarung mit dem
Vertragspartner, so ist die Fa. Heininger-TK berechtigt, für Rücknahme, Prüfung
sowie entgangenen Gewinn usw. Ersatz der angefallenen Aufwendungen zu verlangen.
Diese betragen im Regelfalle 15 % des Rechnungswertes, sofern der Kunde keinen
geringeren schaden nachweist. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht, wenn
der Verwender die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu vertreten hat.
13. Bei der Lieferung kann es unter umständen eine Lieferzeit von 1-6 Wochen
geben da die Fa. Heininger auf verschiedene Großhändler angewiesen ist und
somit keine Verschulden bei Lieferverzug trifft. Sollte dieser Lieferverzug
eintreten wird der Verbraucher telefonisch oder per Email benachrichtigt. Sollte
die Fa. Heininger-TK nach 6 Wochen nicht liefern können wird der gezahlte
Betrag an den Überweiser gegenstandslos zurücküberwiesen.
14. Bestellungen per Nachnahme die über unsere Homepage www.Heininger-TK.de per
Email eingehen werde n ganau so behandelt wie eine Bestellung über unseren
Onlineshop, nimmt der Verbraucher die per Nachnahme bestellte Ware nicht ab hat
er die Kosten für eine Bearbeitungspauschale von 10.- Euro und den
Versandkosten die dem Versandunternehmen entstehen zu tragen.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen
Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise
vereinbart: Bei Produkten im Wert unter EUR 200 kann der Verbraucher zunächst
nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 200, steht
uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als
angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung
wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung
der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher
diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach
seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum
Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur
dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage
entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung
auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Urheberrecht
Alle durch den Kunden bei der Fa. Heininger-TK bezogenen Systeme sind
urheberrechtlich geschützt und können vom Kunden nur nach Unterzeichnung eines
Software-Lizenzvertrages bezogen und genutzt werden.
§ 10 Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt die Fa. Heininger-TK und ist damit einverstanden,
die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den
Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern
und auszuwerten.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand ist 63741 Aschaffenburg
Stand 29.06.2006